Verpflichtung zu Excellence

„Verpflichtung zu Excellence“, gibt es das?

Wer verpflichtet sich wem und warum?

„Warum sollte man den Aufwand betreiben? Umsatz und Ergebnis stimmen. Es geht dem Unternehmen doch gut.“

Fragen die immer wieder gestellt werden wenn über das EFQM Modell und dem daraus resultierenden Nutzen diskutiert wird.

Wenn man an dem Erfolg eines Unternehmens nur kurzfristig interessiert ist, kann man diese Gedanken natürlich nachvollziehen. Unternehmen messen meistens nur ihre materiellen Erfolge.

„Es ist verrückt die Dinge immer gleich zu machen und dabei auf andere Ergebnisse zu hoffen.“ (Albert Einstein). Es muss sich also etwas ändern.

Ein wesentlicher Indikator für diese Situation ist die Anzahl der von den Amtsgerichten gemeldeten Unternehmensinsolvenzen.

Seit dem Jahr 2016 liegt die Anzahl bei den Unternehmen zwischen ca. 21.000 und 14.000 bis einschließlich 2021. Ihren Höchststand hatten sie dabei im Jahre 2003 mit 39.320. Die Anzahl ist seit 2003 aber kontinuierlich gesunken. Trotzdem mit 18749 in 2019 immer noch hoch. Als Vergleich dazu die Zahlen aus den 60er bis 80er Jahren, in denen sie gerade mal bei 2 – 6000 lagen. Mehr als die Hälfte aller Unternehmens-Insolvenzen ist auf falsche Strategie- und Investitionsentscheidungen zurückzuführen. Daneben zählen unausgewogene Kostenstrukturen (39 Prozent), mangelnde Liquidität (38 Prozent) sowie verspätete beziehungsweise eine nicht ausreichend konsequente Reaktion des Managements auf die Krise (34 Prozent) zu den häufigsten Ursachen für die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen.

In der deutschen und europäischen Industrie gibt es eine Vielzahl von Beispielen, bei denen das Ausruhen auf dem momentanen Erfolg existenzielle Konsequenzen hatte. 

Die Frage nach einer Verpflichtung zur Excellence, muss man also mit Ja beantworten.

„Die Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.“ So steht es u.a. im AktG, im GmbHG und im VAG. Das gilt für alle Arten von Gesellschaften. Gerne wird auch hier der Begriff des ordentlichen Kaufmanns nach HGB angewendet.

Allerdings sind die Unternehmensführungen heute mehr denn je in das Tagesgeschäft eingebunden. Für diese Aufgaben fehlt einfach die Zeit. Hier ist der Einsatz externer Berater sinnvoll.

Erfolgreiche Unternehmensführung erfordert das Unternehmen ganzheitlich weiterzuentwickeln.

„ Es ist nicht gesagt, dass es besser wird wenn es anders wird, wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden.“ (Georg Christoph Lichtenberg).

Bei der Weiterentwicklung des Unternehmens orientiert man sich, wie auch im technischen Bereich, an dem Stand von Wissenschaft und Technik. Was auf der Produktseite hier durch technische Normen als Standard gesetzt wird, ist auf der anderen Seite bei der Unternehmensentwicklung die Managementsystemnorm. Z.B. ISO 9001 oder auch ISO 14001 usw..  In diesen Normen wird aber nur eine Mindestanforderung beschrieben.

Unternehmen, die sich darüber hinaus weiterentwickeln wollen, orientieren sich am EFQM Modell. Dieses Modell beschreibt keine Mindestanforderungen sondern bietet den Rahmen für eine ganzheitliche Bewertung und Steuerung der Organisation. Hierbei werden alle Elemente, die das Funktionieren einer Organisation ausmachen, betrachtet. Viele Anforderungen aus dem EFQM Modell wurden schon als Mindestanforderungen in die ISO-Normen übernommen. Bei jeder Revision setzt sich diese Entwicklung fort.

Um der Verpflichtung eines ordentlichen Kaufmannes nachzukommen und in diesem Sinne nachhaltigen Unternehmenserfolg sicher zustellen gilt es, die Grundprinzipien, auf denen nachhaltige Excellence basiert, zu kennen, deren Status zu bewerten und weiter zu entwickeln.

„Es sind nicht die stärksten der Spezien die überleben, nicht die intelligentesten, sondern die, die am schnellsten auf Veränderungen reagieren können.“ (Charles Darwin).

Klaus Epe

Februar 2021